Camping in der Dreiländerregion

Camping in der Dreiländerregion
Was ist zu beachten?

Caravan

Am Bodensee treffen drei Länder und ein Fürstentum zusammen. Innerhalb kürzester Zeit unterschiedliche Kulturen besuchen zu können, reizt viele Campingurlauber. Verschiedene Länder bringen jedoch auch eigene Gesetze mit sich – auf was sollte man beim Campingurlaub in unserer schönen Region also achten? Wir haben Ihnen wichtige Informationen zusammengestellt, damit beim Urlaub am See auch nichts schief gehen kann. Dieser Beitrag wird laufend aktualisiert und ergänzt.
Alle Angaben ohne Gewähr. 

weiter zu: Geschwindigkeit Überladen Notrufe Licht Maut Promillegrenzen Daten Roaming Mitführungspflicht

   
   

1. Geschwindigkeitsbegrenzung

Eine der wichtigsten Fragen, die geklärt werden muss, beantworten wir gleich zuerst. Wie schnell darf man in welchem Land und im Fürstentum Liechtenstein fahren? Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind nicht nur abhängig vom Land, sondern auch vom Gewicht des Fahrzeugs. Grundsätzlich gilt, wenn keine weitere Information durch ein Verkehrsschild bekannt ist, folgendes:

Deutschland:

Innerorts:

  • 50 km/h: Grundsätzlich darf innerorts nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.

 Landstraßen:

  • 60 km/h: Kfz über 7,5 t, Kfz über 3,5 t mit Anhänger 
  • 80 km/h: Fahrzeuge von 3,5 bis 7,5 t (ausgenommen Pkw), Pkw mit Anhänger, Lkw und Wohnmobile bis 3,5 t mit Anhänger
  • 100 km/h: Pkw, Wohnmobile und andere Kfz bis 3,5 t

  Autobahn:

  • Auf einigen Streckenabschnitten herrscht auf der Autobahn kein Tempolimit.
  • Allerdings gilt dies nur für Pkw und andere Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 3,5 t. Eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h wird empfohlen.
  • 100 km/h: Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht: 100 km/h
  • 80 km/h: Wohnmobile über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht, Pkw mit Anhänger

 Österreich:

Innerorts:

  • 50 km/h: In der Regel darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.

Freiland:

  • 100 km/h: Motorrad, Kfz und Wohnmobil bis 3,5 t, Gespann mit leichtem Anhänger bis 750 kg.
  • 80 km/h: Gespannt mit allen Anhängern, wenn das Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt.
  • 70 km/h: Gespann mit Kfz bis 3,5 t plus Anhänger über 750 kg, Gespann mit Kfz über 3,5 t plus Anhänger, Wohnmobil über 3,5 t

Autostraße:

  • 100 km/h: Kfz bis 3,5 t, Kfz bis 3,5 t + leichter Anhänger, Kfz bis 3,5 t mit allen Anhängern, wenn die Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, Wohnmobil bis 3,5 t
  • 80 km/h: Gespann mit Kfz bis 3,5 t plus Anhänger über 750 kg, Gespann mit Kfz über 3,5 t plus Anhänger,
  • 70 km/h: Wohnmobil über 3,5 t

 Autobahn:

  • 130 km/h: Pkw und Wohnmobil bis 3,5 kg
  • 100 km/h: Gespann mit leichtem Anhänger bis 750 kg, Gespann mit allen Anhängern, wenn das Gesamtgewicht 3,5 t nicht überschreitet
  • 80 km/h: Gespann mit Kfz bis 3,5 t plus Anhänger über 750 kg, Gespann mit Kfs über 3,5 t plus Anhänger, Wohnmobil über 3,5 t

Schweiz:

Innerorts:

  • 50 km/h: in der Regel darf hier 50 km/h gefahren werden

Außerorts:

  • 80 km/h: in der Regel darf hier 80 km/h gefahren werden

 Schnellstraßen:

  • 100 km/h: Pkw; Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t, Wohnmobil über 3,5 t

 Autobahnen:

  • 120 km/h: Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t
  • 100 km/h: Wohnwagen bis 3,5 t, Gespann bis 3,5 t
  • 80 km/h: Gespann über 3,5 t

Liechtenstein:

Innerorts:

  • 50 km/h: in der Regel darf hier 50 km/h gefahren werden

Außerorts:

  • 80 km/h: gilt für alle Fahrzeuge

 Schnellstraße:

  • 100 km/h: Pkw und Wohnmobile bis 3,5 t, Wohnmobile über 3,5 t
  • 80 km/h: Pkw mit Anhänger

2. Überladen des Fahrzeugs

Wer kennt es nicht - in den Urlaub würde man am liebsten alles mitnehmen. Wer weiß schon, was man in der schönsten Zeit des Jahres alles gebrauchen kann? Und der gemütliche Wohnwagen bietet auch so viel Platz! Aber aufgepasst: Wer das maximal zulässige Gewicht des Fahrzeugs (eingetragen im Fahrzeugausweis) nicht beachtet, muss z.T. mit hohen Strafen rechnen. Wir klären auf:

Bußgelder Deutschland:

Wer sein Fahrzeug überlädt, muss in Deutschland mit folgenden Bußgeldern rechnen (Kfz/Wohnmobil bis 7,5 t und Anhänger/Caravan bis 2 t zulässigem Gesamtgewicht):

  • ab 5 Prozent Überladung: 10 Euro
  • ab 10 Prozent Überladung: 30 Euro
  • ab 20 Prozent Überladung: 95 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • ab 25 Prozent Überladung: 140 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • ab 30 Prozent Überladung: 235 Euro und ein Punkt in Flensburg

weitere Infos 

Bußgelder Österreich:

In Österreich gibt es ein Bußgeld, wenn das Gesamtgewicht mehr als 2 Prozent des erlaubten Gewichts beträgt. (Mindestens 36 Euro, Höchststrafe 2180 Euro)

Bußgelder Schweiz:

  • Bis zu 100kg Mehrgewicht: CHF 100
  • Wohnmobile bis 3.5t mehr als 100kg, aber weniger als 5%: CHF 200 
  • Wohnmobile über 3.5t mehr als 100kg, bis 5%, nicht mehr als 1000kg: CHF 250

Bußgelder Liechtenstein:

  • um nicht mehr als 100 kg: CHF 100
  • bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht bzw. Gesamtzugsgewicht von nicht mehr als 3500 kg, um mehr als 100 kg, aber nicht mehr als 
    5 %: CHF 200 
  • bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht bzw. Gesamtzugsgewicht von mehr als 3500 kg, um mehr als 100 kg, bis 5 %, aber nicht mehr als 1000 kg: CHF 250

Nicht nur um den Geldbeutel zu schonen, sollte man auf das Gesamtgewicht achten. Ein überladenes Fahrzeug verliert seine Fahrstabilität. Es kann in Kurven ausbrechen und benötigt einem längeren Bremsweg, um zum Stehen zum kommen. Tipps für mehr Platz und System beim Packen haben wir Ihnen aufgelistet.

3. Notrufe

Es schadet nie, die wichtigsten Notrufe ins Handy eingespeichert oder aufgeschrieben zu haben. Im Fall der Fälle hat man diese dann schnell parat. 

Deutschland: Polizei 110 | Feuerwehr und Rettungsdienst  112 | 
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117
Österreich: Polizei  133 | Feuerwehr  122 | Rettung  144
Schweiz und Liechtenstein: Polizei  117 | Feuerwehr  118 | Rettung  144

Europaweiter Notruf:  112

4. Licht

Wo am Bodensee herrscht im Straßenverkehr auch tagsüber Lichtpflicht und wo nicht? Auch hier gilt: Unterschiedliche Länder, unterschiedliche Regeln.

Deutschland

In Deutschland besteht für Autos keine Pflicht, Licht am Tag einzuschalten - es wird jedoch empfohlen.

Österreich 

In Österreich gibt es keine allgemeine Lichtpflicht. Diese wurde zum 1. Januar 2008 aufgehoben. Für einspurige Krafträder wie Motorräder oder Mopeds gilt dies aber nicht - sie müssen immer mit Tagfahrlicht oder Abblendlicht fahren.

Schweiz

In der Schweiz herrscht für alle Motorfahrzeuge seit 2014 die Taglichtpflicht. Bei Nichtbeachtung muss mit einer Strafe von mindestens 40 Franken gerechnet werden.

Liechtenstein

Auch in Liechtenstein muss das Licht am Tag eingeschaltet werden. Analog zur Schweiz werden bei Missachtung mindestens 40 Franken fällig.

5. Maut

Um Autobahnen zu nutzen, muss in manchen Ländern eine Vignette gekauft werden - so auch am Bodensee. Ein Verstoß kann ganz schön teuer werden. Aber wo genau braucht man Vignetten und wo kann man sie kaufen? Und wie lange sind sie gültig? Wir klären auf.

1. Deutschland

In Deutschland gibt es keine Autobahnvignette. Einzig einzelne Tunnel und Privat- oder Anliegerstrecken können gebührenpflichtig sein.

2. Österreich

In Österreich gilt auf Autobahnen und Schnellstraßen seit 1997 eine Vignettenpflicht. Auf allen Pkw, Motorrädern und Wohnmobilen bis 3,5 t hzG muss bereits die Vignette bereits vor der Auffahrt auf eine vignettenpflichtige Autobahn oder Schnellstraße ordnungsgemäß angebracht oder online gekauft sein. Vignetten haben eine Gültigkeit von 10 Tagen, 2 Monaten oder 1 Jahr. Gekauft werden können sie zum Beispiel an einer der zahlreichen Tankstellen entlang der Autobahn gekauft werden. Aber Achtung: Zur Hauptreisezeit kauft dort natürlich jeder und man steht gerne mal 30 Minuten an der Kasse Schlange. Deutlich entspannter geht es online. Kauft man direkt bei der ASFINAG, ist die Vignette aber erst 18 Tage nach dem Kauf gültig.

Für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen höchsten zulässigen Gesamtgewichts (Lkws, Busse und schwere Wohnmobile) gilt eine fahrleistungsabhängige Maut: die GO-Maut. Vor der Nutzung einer Autobahn oder Schnellstraße muss eine "Go-Box" (oder ein Fahrzeuggerät anderer Anbieter, wie emotach oder Toll Collect) an einer der zahlreichen Vertriebsstellen besorgt werden. Der Tarif hängt ab von der gefahrenen Strecke, der Anzahl der Achsen, der Tageszeit und dem Emissionsausstoß des Fahrzeugs. Die Bezahlung erfolgt entweder im Vorhinein (Pre-Pay) oder im Nachhinein (Post-Pay).

3. Schweiz

Im Schweizer Autobahnnetz ist für alle in- und ausländischen Motorfahrzeuge und Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen eine Vignette verpflichtend.
Über einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen ist eine Schwerverkehrsabgabe zu entrichten. Die Schweizer Autobahnvignette ist 14 Monate gültig. Gültigkeitsbeginn ist der 1.12. der Vorjahres, Gültigkeitsende der 31.1 des nachfolgenden, auf der Vignette aufgedruckten Jahres.

Die Autobahnvignette kann man direkt an Tankstellen, Raststätten oder den Kassenhäuschen an der Schweizer Landesgrenze kaufen. Auch eine online-Bestellung ist möglich. 

4. Liechtenstein

In Liechtenstein gibt es keine maut- oder vignettenpflichtigen Straßen

6. Promillegrenzen

Am Bodensee gibt es doch nichts schöneres, als die Aussicht auf das Wasser und die Alpen mit einem Glas Wein zu genießen. Aber Vorsicht: Je nachdem wo Sie sich aufhalten, kann es unterschiedliche Regeln zu Alkohol am Steuer geben.

Deutschland

Die Promillegrenze beim Autofahren liegt bei 0,5-Promille - wenn die Person am Steuer älter als 21 ist und ihren Führerschein mindestens zwei Jahre besitzt. Ansonsten gelten 0,0 Promille. Aber Vorsicht: nicht jeder weiß, dass auch mit dem Fahrrad nicht unbegrenzt getrunken werden darf. Ab 1,6 Promille begeht man laut Gesetz eine Straftat.

Österreich

Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte auch in Österreich nicht mehr als 0,5 Promille im Blut haben. Autofahrer, die den Führerschein erst seit weniger als zwei Jahren besitzen, dürfen mit nicht mehr als 0,1 Promille erwischt werden. Für Radfahrerinnen und Radfahrer gilt sogar ein Alkohollimit von 0,8 Promille.

Schweiz

Mit dem Auto gelten maximal 0,5 Promille. Außer für Neulenkende  (Inhaber Führerausweis auf Probe) - hier sind es 0,1 Promille. Auf dem Fahrrad muss man mit einer Buße ab 0,5 Promille rechnen.

Liechtenstein

Die Promillegrenze in Liechtenstein beträgt - anders als bei den vorangegangenen Ländern - 0,8 Promille. 

7. Daten Roaming

Wer Urlaub in Europa macht, achtet oft gar nicht mehr auf die Netzverbindung am Handy - in der Schweiz kann das zu bösen Überraschungen führen. Die Schweiz liegt zwar mitten in Europa, zählt jedoch nicht zur Europäischen Union. Daher gilt nicht das regulierte EU-Roaming. Anrufe und mobile Datennutzung sind kostenpflichtig!

Info Button rund grün

Achtung in grenznahen Gebieten! 
Handys loggen sich schnell in 
das Schweizer Netz ein.

8. Mitführungspflicht

Kleidung, Spielzeug, Hygieneartikel und Co. sind gepackt - dann kann es ja los gehen... oder? Nicht ganz - auch das Fahrzeug, mit dem Urlauber an den Bodensee fahren, muss auf Vollständigkeit überprüft werden. Aber was muss in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein neben Führerschein und Fahrzeugschein mitgeführt werden? Wir fassen es für Sie zusammen.

Deutschland

In Deutschland müssen folgende Dinge in KFZ mitgeführt werden:

  • Warnweste
  • KFZ-Verbandskasten
  • Warndreieck 

Österreich

In Österreich verhält es sich gleich zu Deutschland. Warnweste, Verbandskasten und Warndreieck müssen mit dabei sein.

Schweiz

In der Schweiz gibt es keine Pflicht, bestimmte Gegenstände mitzuführen. Empfohlen werden jedoch sowohl Warnweste und Verbandskasten als auch das Warndreieck.

Liechtenstein

Pflicht sind, wie in Deutschland und Österreich, Verbandskasten, Warnweste und Warndreieck. Ein Feuerlöscher und eine 12-Volt Ersatzglühlampenbox werden empfohlen.